Rechtsprechung
AG Meißen, 03.09.2004 - 2 C 272/04 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadenersatz wegen Verletzung der Auskunftspflicht nach § 840 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO); Erfordernis der Aufnahme der Aufforderung gem. § 840 Abs. 2 S. 1 ZPO in die Zustellungsurkunde; Auskunftserteilung innerhalb der zwei-Wochen-Frist des § 840 Abs. 1 ZPO; Ansatz der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Mannheim, 23.12.2009 - 9 O 238/09 Der Streitwert ergibt sich aus dem im Einziehungsrechtsstreit geforderten Betrag (AG Meißen, Urteil vom 03.09.2001, Az. 2 C 272/04, Rn- 56; vgl. auch LG Mönchengladbach, Urteil vom 20.11.2008, Az. 10 O 97/08, Rn- 23).